Was ist Factoring? 

Factoring ist modern – und denkbar einfach. Factoring ist aber auch für viele Interessenten neu, und deshalb haben wir hier alle wichtigen Fakten zum Kanzleiabrechnungsservice für Sie zusammengestellt.

Vorab ein Überblick für Sie, was Factoring nicht ist:

  • Factoring ist kein Kredit (im banküblichen Sinn).
  • Factoring hat nichts mit Inkasso zu tun – es vermeidet Inkasso!
  • Factoring ist kein Instrument für Unternehmen, die einzelne, schwierig einzutreibende oder titulierte Altforderungen abtreten wollen.
  • Das heißt: Factoring ist wirksam ab dem Tag der Unterzeichnung eines Factoring-Vertrages! Der Ankauf bzw. die Vorfinanzierung aller Rechnungen, die vor diesem Stichtag liegen, sind vom Factoring ausgeschlossen.

Was Factoring tatsächlich ist:

  • Factoring schließt die Lücke der Wartezeit ab Ihrer Rechnungsstellung bis zum tatsächlichen Ausgleich durch den Rechnungsempfänger. Sie profitieren von sofortiger Liquidität aus Ihrem Umlaufvermögen.
  • Das heißt: Alle angekauften Rechnungen werden „vorfinanziert“. Der Factor überweist nach Rechnungsankauf 100 % des Rechnungsbetrages zum vereinbarten Zeitpunkt an Sie – abzüglich der Factoring- und Vorfinanzierungsgebühr.
  • Durch die sofortige Umwandlung von Umlaufvermögen in Eigenkapital wird der Gewinn Ihrer Kanzlei erhöht.
  • Als ausgelagerte kaufmännische Abteilung übernimmt der Factor bei nicht ankaufsfähigen Rechnungen den Forderungseinzug. Dazu gehören: Rechnungsversand, Kontrolle des Zahlungseingangs, zwei Mahnläufe, telefonische Kontaktaufnahme zum Schuldner und Teilzahlungsmöglichkeiten.
  • Factoring schirmt Sie ab vor dem Zahlungsausfall-Risiko.

Sie haben noch Fragen zum Thema Factoring? Dann sprechen Sie uns an.
Wir helfen Ihnen gern!

  
 
 
 
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